Nehmen Porno-Portale ihre Pflicht zum Jugendschutz nicht ernst? Ja, sagt die Kommission für Jugendmedienschutz. Angeklagt sind die beliebten Seiten Pornhub, YouPorn und MyDirtyHobby. Entsprechende Beschlüsse zur Nachbesserung ihrer Jugendschutzmaßnahmen sind bereits versendet.
KJM befindet Jugendschutz beliebter Pornoseiten als unzureichend
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fällte am 5. Juni 2020 das Urteil im Verfahren der Anstalt für Landesmedien NRW gegen die drei in Deutschland beliebten Pornoseiten Pornhub, YouPorn und MyDirtyHobby. Es lautet: Die betreffenden Portale vernachlässigen – so wie es ihnen vorgeworfen wurde – ihre Pflicht zum Jugendschutz in rechtswidrigem Ausmaß und müssen schnellstmöglich nachbessern. Entsprechende Beschlüsse ließ man den zum Luxemburger Unternehmen Mindgeek gehörenden drei Pornoseiten bereits zukommen.
Aber was muss konkret nachgebessert werden? Es muss eine Altersverifikation beim Seitenaufruf hinzugefügt werden. Denn: Laut § 4 Abs. 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) dürfen pornographische Inhalte nur innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene verbreitet werden. Und als Erwachsen gilt man in Deutschland erst ab 18. Eine Altersabfrage würde bei wahrheitsgemäßer Auskunft über das Geburtsjahr also sicherstellen, dass Jugendliche nicht auf die Pornoseiten zugreifen können.
Zusammenarbeit mit zypriotischen Behörden
Es nahm einige Zeit in Anspruch, bis die Beschlüsse zur Regulierung von Pornhub, YouPorn und MyDirtyHobby gefasst werden konnten. Und zwar aus einem ganz bestimmten Grund: Der Sitz der drei Pornoseiten befindet sich nicht in Deutschland, sondern auf Zypern. Marc Jan Eumann, KJM-Vorsitzender, erklärt: „Die Landesanstalt für Medien NRW hat in den drei Verfahren bereits einen langen Weg der Information und Konsultation verschiedenster Akteure im In- und Ausland beschritten. Dazu gehörte auch eine Anhörung der Anbieter in Abstimmung mit der zypriotischen Medienaufsichtsbehörde.“
Pornub, YouPorn und MyDirtyHobby droht Sperrung in Deutschland
Was aber tun, sollten sich die Pornoseiten querstellen oder gar nicht reagieren? Eumann äußert sich auch zu diesem Szenario: „Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelingt, die Anbieter zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen, ist die KJM bereit, den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen.“ Mit „Weg weiterzugehen“ ist gemeint, dass man im äußersten Fall Sperrverfügungen gegen Internetprovider erlassen würde. Bei Sperrungen könnten die Pornoseiten in Deutschland von niemandem mehr aufgerufen werden.
Bisher gab es noch keine Reaktion der drei Tochterunternehmen. Pornhub, YouPorn und MyDirtyHobby können nach wie vor ohne Altersverifikation aufgerufen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich das in den nächsten Tagen noch ändert.
Mobilgeräte machen Jugendmedienschutz schwieriger
Was den Jugendmedienschutz im Bereich Pornografie seit einigen Jahren deutlich erschwert, sind Smartphone und Tablet. Wie Statistiken nämlich zeigen, werden erotische Inhalte inzwischen größtenteils von Mobilgeräten aufgerufen. Und die lassen sich von Eltern schwerer kontrollieren.
Hinzu kommt, dass die technischen Schutzmaßnahmen für Mobilgeräte noch nicht so weit ausgereift sind, wie man es sich wünscht. Dadurch erhalten Jugendliche per Smartphone deutlich einfacher Zugriff auf Inhalte, die eigentlich für Erwachsene gedacht sind.