Auch das Sexgewerbe ist von den Maßnahmen zum Corona-Schutz betroffen. Bundesweit mussten alle Bordelle schließen und sexuelle Dienstleistungen dürfen vorläufig nicht angeboten werden. Der Verein Doña Carmen e.V., der sich für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, fordert nun die umgehende Aufhebung dieser Restriktionen.
Doña Carmen kritisiert Corona-Beschränkungen im Sexgewerbe
Seit mehreren Wochen steht das Land wegen der Corona-Pandemie still. So langsam werden nun aber die Beschränkungen entsprechend des Stufenplans der Regierung gelockert – allerdings nicht in allen Bereichen. Ein Bereich, in dem weiterhin massive Restriktionen gelten, ist das Sexgewerbe. Doch es regt sich Widerstand. Doña Carmen e.V. als Interessenvertreter von Sexarbeitern bekundet Unmut über die Entscheidung, bundesweit den Prostitutionsstätten nach wie vor keine Erlaubnis zur Öffnung zu erteilen und auch das generelle Prostitutionsverbot nicht aufzuheben.
In einer Erklärung des Vereins für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten heißt es: „Dona Carmen e.V. lehnt die in den neuen Corona-Verordnungen vorgesehene fortgesetzte Untersagung des Betriebs von Prostitutionsstätten und die Prostitutionsverbote entschieden ab und fordert deren umgehende Aufhebung.“ Für diese Forderung werden zwei wesentliche Aspekte als Gründe genannt: Der von der Regierung angeführte „exponentielle Anstieg“ der Neuinfektionen im März widerspreche den empirischen Fakten und die als Hauptargument für das Prostitutionsverbot vorgebrachte „1,5-Meter-Abstandsregelung“ werde zu stark gewichtet.
Doña Carmen weist unter Berufung auf die Zahlen vom Robert-Koch-Institut (RKI) darauf hin, dass der Anstieg von 902 gemeldeten COVID-19-Fällen bis 8. März 2020 auf 34.416 Fälle vom 30. März 2020 bis 5. April 2020 in Anbetracht der geringeren Anzahl an Testungen keine wissenschaftliche Relevanz besäße. Bezieht man die Anzahl der Testungen mit ein, ergebe sich für den besagten Zeitraum anstatt eines 38-fachen Anstiegs der Corona-Fälle lediglich ein Anstieg um das 2,9-fache.
Bezüglich der „1,5-Meter-Abstandsregelung“ führt man an, dass den Angaben des RKI zufolge der Erkrankungsbeginn von COVID-19 mit 4.614 Fällen seinen Höhepunkt bereits am 16. März 2020 hatte. Das „Abstandsgebot“ wurde allerdings erst am 22./23. März 2020 per Landesverordnungen eingeführt. Ein kausaler Zusammenhang bestehe daher nicht und die Regel sei zur Eindämmung der Infektion nicht zielführend.
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Massiver Eingriff in die Grundrechte
Doña Carmen geht sogar noch einen Schritt weiter und bezeichnet die Corona-Beschränkungen grundsätzlich, also über den Bereich der Sexarbeit hinaus, als ungeeignet. Weil der bisherige Infektionsverlauf ganz klar aufzeige, dass die Vorgabe zur Einhaltung eines „Mindestabstands von 1,5-Meter“ nicht ursächlich für den Rückgang der Infektionsrate sei, ließe sie sich nicht weiter rechtfertigen.
Der Verein für Prostituierten-Rechte spricht davon, dass es sich bei den Restriktionen um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Menschen handle. Wenn von Lockerungen die Rede sei, würde der Eindruck entstehen, als seien die Deutschen Strafgefangene, die man ihrer Rechte beraubt habe. Dieser Umstand sei nicht länger tragbar, weshalb die Grundrechte im Allgemeinen sowie die Prostitutionsverbote im Speziellen umgehend aufgehoben werden müssen.
Umgang mit HIV-Pandemie als Vorbild
Was kann statt Beschränkungen gegen eine Ausbreitung des Virus getan werden? Doña Carmen beschreibt als Vorbild den Umgang mit der HIV/Aids-Pandemie, die man seinerzeit vor allem durch gesellschaftliche Aufklärung in den Griff bekommen konnte. Indem man den Menschen einen umfassenden Einblick in den Krankheitsverlauf gegeben und ihnen aufgezeigt habe, wie man sich optimal vor einer Ansteckung schützen könne, konnte man die Infektionsrate stark reduzieren.
Doña Carmen fordert, dass man auch jetzt auf mehr eigenverantwortliches Handeln setzen soll, um die COVID-19-Pandemie einzudämmen. Selbstbestimmung statt Zwang. Zudem könnten die Prostitutionsstätten zur Erstellung dezidierter Hygienepläne in einen engen Austausch mit den Gesundheitsämtern treten. So könne man den Schutz tatsächlicher Risikogruppen gewährleisten.
Damit diese Forderungen zeitnahe umgesetzt werden können, sei laut Doña Carmen eine Überarbeitung von §19 Infektionsschutzgesetz notwendig.